Lebensmittelzusatzstoffe – Abkürzungen & E-Nummern

Lebensmittelzusatzstoffe – Abkürzungen & E-Nummern

Lebensmittelzusatzstoffe – Abkürzungen & E-Nummern

Erklärung der Abkürzungen

  • A = Antioxidationsmittel
  • B = Backtriebmittel
  • E = Emulgator
  • F = Farbstoff
  • FM = Festigungsmittel
  • FH = Feuchthaltemittel
  • = Füllstoff
  • G = Geliermittel
  • GV = Geschmacksverstärker
  • K = Konservierungsstoff
  • M = Mehlbehandlungsmittel
  • MS = Modifizierte Stärke
  • S = Säuerungsmittel
  • SR = Säureregulator
  • SV = Schaumverhüter
  • SCH = Schmelzsalz
  • ST = Stabilisator
  • = Süßungsmittel
  • T = Trägerstoff
  • TG = Treibgas
  • TM = Trennmittel
  • Ü = Überzugsmittel
  • V = Verdickungsmittel

E-Nummern, Bezeichnung und Hauptfunktion

E-Nummer Bezeichnung Hauptfunktion Kurze Beschreibung
E 100 Kurkumin Farbstoff (F) Kurkumin ist ein gelber Farbstoff, der aus der Kurkuma-Pflanze gewonnen wird. Er wird häufig in Currypulver, Senf und Margarine eingesetzt, um eine leuchtend gelbe Färbung zu erzielen. Kurkumin hat zudem antioxidative Eigenschaften und gilt in üblichen Mengen als relativ unbedenklich.
E 101 Riboflavin, Riboflavin-5’-Phosphat Farbstoff (F) Riboflavin, auch als Vitamin B2 bekannt, verleiht Lebensmitteln eine gelbliche Färbung. Es kommt von Natur aus in Milchprodukten und Eiern vor, kann aber auch industriell hergestellt werden. Riboflavin trägt zur normalen Funktion des Energiestoffwechsels bei und gilt als unbedenklich.
E 102 Tartrazin Farbstoff (F) Tartrazin ist ein synthetischer, gelber Azofarbstoff, der oft in Süßwaren, Limonaden und Desserts vorkommt. Er gilt als potenziell allergieauslösend, insbesondere bei Personen mit Unverträglichkeiten gegenüber Azofarbstoffen. In manchen Ländern ist eine Kennzeichnungspflicht vorgeschrieben.
E 104 Chinolingelb Farbstoff (F) Chinolingelb ist ein synthetischer Farbstoff, der Lebensmitteln eine gelbgrüne Färbung verleiht. Er wird häufig in Süßwaren, Getränken und Speiseeis eingesetzt. Wie viele künstliche Farbstoffe steht er im Verdacht, bei empfindlichen Personen Unverträglichkeiten auszulösen.
E 110 Gelborange S Farbstoff (F) Gelborange S ist ein synthetischer Azofarbstoff und wird für orange Töne in Getränken, Süßwaren und Soßen verwendet. Er kann bei empfindlichen Personen Allergien oder Unverträglichkeitsreaktionen hervorrufen. In der EU unterliegt dieser Farbstoff einer Kennzeichnungspflicht.
E 120 Echtes Karmin Farbstoff (F) Echtes Karmin wird aus getrockneten Schildläusen (Cochenille) gewonnen und erzeugt eine rote bis rosafarbene Färbung. Es ist ein traditionelles, natürliches Färbemittel für Getränke, Süßwaren und Kosmetikartikel. Karmin wird teilweise von Vegetariern und Veganern gemieden, da es tierischen Ursprungs ist.
E 122 Azorubin Farbstoff (F) Azorubin ist ein roter, synthetischer Azofarbstoff, der häufig in Süßwaren, Getränken und Backwaren vorkommt. Er kann bei empfindlichen Personen pseudoallergische Reaktionen auslösen. Aufgrund möglicher Unverträglichkeiten müssen Produkte mit Azorubin gekennzeichnet werden.
E 123 Amaranth Farbstoff (F) Amaranth ist ein dunkelroter, synthetischer Azofarbstoff und nicht zu verwechseln mit dem gleichnamigen Getreide. Er ist in einigen Ländern verboten oder nur eingeschränkt zugelassen. In der EU darf er in bestimmten Produkten eingesetzt werden, muss aber klar gekennzeichnet sein.
E 124 Cochenillerot A (Ponceau 4R) Farbstoff (F) Cochenillerot A ist ein roter Azofarbstoff, der häufig in Süßwaren, Getränken und Desserts Verwendung findet. Wie andere Azofarbstoffe kann er bei empfindlichen Menschen allergieähnliche Reaktionen hervorrufen. Auch hier gilt eine Kennzeichnungspflicht in der EU.
E 127 Erythrosin Farbstoff (F) Erythrosin ist ein synthetischer Farbstoff auf Jod-Basis, der eine kirschrote Färbung verleiht. Er wird häufig für Cocktailkirschen, Süßwaren oder Desserts eingesetzt. Wegen seines Jodgehalts gilt er als potenziell bedenklich bei Schilddrüsenproblemen.
E 129 Allurarot AC Farbstoff (F) Allurarot AC ist ein roter, synthetischer Azofarbstoff, der oft in Getränken, Süßwaren und Desserts vorkommt. Er kann in seltenen Fällen allergieartige Reaktionen auslösen und ist daher kennzeichnungspflichtig. In bestimmten Ländern (z.B. einigen skandinavischen) ist die Verwendung eingeschränkt.
E 131 Patentblau V Farbstoff (F) Patentblau V ist ein synthetischer Farbstoff, der Lebensmittel blau bis grünlich färbt. Er wird beispielsweise in Süßwaren oder bestimmten Likören verwendet. Wie andere synthetische Farbstoffe kann er bei empfindlichen Personen Unverträglichkeiten hervorrufen.
E 132 Indigotin I (Indigo Carmine) Farbstoff (F) Indigotin, auch als Indigo Carmine bekannt, ist ein tiefblauer Farbstoff. Er wird künstlich hergestellt und findet Verwendung in Speiseeis, Süßwaren oder Getränken. In manchen Fällen kann er bei empfindlichen Personen pseudoallergische Reaktionen auslösen.
E 133 Brillantblau FCF Farbstoff (F) Brillantblau FCF ist ein leuchtend blauer, synthetischer Farbstoff. Er wird häufig in Getränken, Süßwaren und Speiseeis verwendet, um intensive Blautöne zu erzeugen. Bei einigen Personen kann er jedoch zu Unverträglichkeiten führen, weshalb eine Kennzeichnung erforderlich ist.
E 140 Chlorophylle, Chlorophylline Farbstoff (F) Chlorophylle sind natürliche grüne Pigmente, die Pflanzen ihre Farbe verleihen. In der Lebensmittelindustrie werden sie zur grünen Färbung genutzt, etwa bei Kaugummis oder Soßen. Chlorophylline sind eine wasserlösliche Form der Chlorophylle und werden ebenfalls gerne verwendet.
E 141 Kupferkomplexe der Chlorophylle und Chlorophylline Farbstoff (F) Diese Farbstoffe bestehen aus Chlorophyll(inen), an die Kupfer gebunden ist, um eine stabile grüne Färbung zu erreichen. Sie finden sich häufig in Fertigsuppen, Eis oder Kaugummis. In üblichen Mengen gelten sie als unbedenklich und sind deshalb weit verbreitet.
E 142 Grün S Farbstoff (F) Grün S ist ein synthetischer Farbstoff, der intensiv grüne Farbtöne ermöglicht. Er kann in Desserts, Getränken und Süßwaren eingesetzt werden. Wie andere künstliche Farbstoffe könnte er bei einigen Menschen Unverträglichkeiten hervorrufen.
E 150a-d Zuckerkulör Farbstoff (F) Zuckerkulör entsteht durch Erhitzen von Zuckerarten und ist einer der am häufigsten verwendeten Farbstoffe, z.B. in Cola-Getränken. Es verleiht Lebensmitteln eine braune Färbung und verschiedene Typen (a-d) unterscheiden sich nach Produktionsverfahren. In den üblichen Dosen ist Zuckerkulör als relativ unbedenklich eingestuft.
E 151 Brillantschwarz BN Farbstoff (F) Brillantschwarz BN ist ein synthetischer Farbstoff, der eine tiefschwarze Färbung erzeugt. Er wird in manchen Süßwaren, Desserts und Getränken verwendet. Wie andere Azofarbstoffe kann er bei empfindlichen Personen Unverträglichkeitsreaktionen auslösen.
E 153 Pflanzenkohle (Aktivkohle) Farbstoff (F) Pflanzenkohle wird aus pflanzlichem Material gewonnen und dient als schwarzer Farbstoff. Sie kommt oft in Kaugummi oder Dekorüberzügen zum Einsatz, um eine dunkle Färbung zu erreichen. Da sie natürlichen Ursprungs ist, gilt sie meist als weniger problematisch als synthetische Farbstoffe.
E 155 Braun HT Farbstoff (F) Braun HT ist ein synthetischer Farbstoff, der braune Farbtöne liefert. Er findet Anwendung in Schokoladenimitaten, Süßwaren oder Gebäck. Bei empfindlichen Personen kann er Unverträglichkeiten oder allergieähnliche Reaktionen hervorrufen.
E 160a Carotin und Carotinoide Farbstoff (F) Carotin und Carotinoide sind natürliche Farbstoffe, die in Karotten und anderen Pflanzen vorkommen und für eine orange bis rote Färbung sorgen. Sie werden häufig in Margarine, Käse oder Süßwaren genutzt. Zudem dienen sie als Provitamin A und können vom Körper in Vitamin A umgewandelt werden.
E 160b Annatto (Bixin, Norbixin) Farbstoff (F) Annatto ist ein pflanzlicher Farbstoff, der aus den Samen des Achiote-Strauchs gewonnen wird und orangerote Töne erzeugt. Er kommt in Käse, Margarine und Backwaren zum Einsatz. Manche Personen reagieren empfindlich auf Annatto, doch insgesamt gilt er als relativ gut verträglich.
E 160c Paprikaextrakt Farbstoff (F) Paprikaextrakt wird aus Paprikaschoten gewonnen und enthält neben Carotinoiden auch Capsanthin und Capsorubin. Er verleiht Lebensmitteln eine rote bis orange Farbe, beispielsweise Käse, Wurst oder Snacks. Da es sich um ein natürliches Extrakt handelt, ist es in der Regel gut verträglich.
E 160d Lycopin Farbstoff (F) Lycopin ist ein roter Pflanzenfarbstoff, der vor allem in Tomaten vorkommt. Es wird gern in Suppen, Soßen und Getränken eingesetzt. Lycopin wird auch eine antioxidative Wirkung zugeschrieben und ist für den Menschen meist gut verträglich.
E 160e Beta-apo-8'-Carotinal Farbstoff (F) Beta-apo-8'-Carotinal ist ein orangefarbener Farbstoff, der strukturverwandt mit Beta-Carotin ist. Es findet Verwendung in Süßwaren, Getränken und Milchprodukten. Auch dieser Farbstoff ist in üblichen Mengen unbedenklich und trägt zu leuchtenden Gelb- bis Orangetönen bei.
E 161b Lutein Farbstoff (F) Lutein ist ein gelbes Pigment, das hauptsächlich in grünen Blättern und in Eigelb vorkommt. In Lebensmitteln nutzt man es zur Färbung etwa von Backwaren und Süßwaren. Lutein kann für den menschlichen Organismus nützlich sein, da es in der Netzhaut des Auges vorkommt.
E 162 Beetenrot (Betanin) Farbstoff (F) Betanin ist ein natürliches rotes Pigment, das aus Roter Bete gewonnen wird. Es wird für die Färbung von Joghurts, Süßwaren und Getränken verwendet. Da es natürlichen Ursprungs ist, gilt Betanin als relativ unbedenklich.
E 163 Anthocyane Farbstoff (F) Anthocyane sind natürliche Farbstoffe, die in vielen Beeren und roten oder blauen Früchten vorkommen. Sie werden zur violett-roten Färbung von Getränken, Süßwaren und Marmeladen genutzt. Darüber hinaus besitzen Anthocyane antioxidative Eigenschaften.
E 170 Calciumcarbonat Farbstoff (F) Calciumcarbonat, auch Kalk genannt, kann als weißer Farbstoff und Trägerstoff dienen. Es wird oftmals in Backwaren, Süßigkeiten oder Kaugummis verwendet. Neben seiner Farbgebung kann es auch zur Erhöhung des Calciumgehalts beitragen.
E 171 Titandioxid Farbstoff (F) Titandioxid verleiht Lebensmitteln eine strahlend weiße Farbe und wird zum Beispiel in Süßwaren und Kaugummis eingesetzt. Aufgrund von Diskussionen über mögliche gesundheitliche Risiken ist seine Zulassung in der EU für Lebensmittel seit 2022 ausgesetzt. In Kosmetik- und anderen Non-Food-Bereichen wird es jedoch weiter verwendet.
E 172 Eisenoxide und Eisenhydroxide Farbstoff (F) Diese Stoffe werden als gelbe, rote oder schwarze Pigmente in Lebensmitteln verwendet, z.B. für Dekorationen auf Süßwaren. Eisenoxide gelten allgemein als unbedenklich, da Eisen ein essentielles Spurenelement ist. Dennoch ist die Aufnahme im Normalfall zu gering, um den Eisenhaushalt merklich zu beeinflussen.
E 173 Aluminium Farbstoff (F) Feines Aluminium-Pulver kann in Lebensmitteln als silbriger Dekorfarbstoff zum Einsatz kommen, z.B. in Dragees. Es ist jedoch in vielen Ländern stark reglementiert und teilweise umstritten, da Aluminium im Verdacht steht, gesundheitliche Probleme zu verursachen. Meist wird es nur für spezifische Dekorzwecke verwendet.
E 174 Silber Farbstoff (F) Silberpulver dient als glitzernder Überzug oder Dekorfarbstoff für Süßwaren und Kuchen. Da es sich um ein Edelmetall handelt, wird es nur in sehr geringen Mengen verwendet. Für den menschlichen Körper sind diese Mengen in der Regel unbedenklich.
E 175 Gold Farbstoff (F) Essbares Gold wird als luxuriöser Dekorfarbstoff für Pralinen, Torten oder Getränke eingesetzt. Es ist gesundheitlich unbedenklich, da Gold chemisch sehr reaktionsträge ist. Allerdings macht der hohe Preis es zu einem exklusiven Lebensmittelzusatzstoff.
E 180 Litholrubin BK Farbstoff (F) Litholrubin BK ist ein roter, synthetischer Farbstoff, der vor allem für Käserinde verwendet wird. Da er nicht direkt verzehrt wird, gilt er als weniger relevant für Allergiker. Dennoch unterliegt er Kennzeichnungsvorschriften.
E 200, E 202, E 203 Sorbinsäure und Sorbate Konservierungsstoff (K) Sorbinsäure und ihre Salze (Sorbate) wirken antimykotisch, d.h. sie hemmen das Wachstum von Schimmelpilzen. Sie werden u.a. in Käse, Backwaren und Margarine eingesetzt. Da sie effizient und relativ gut verträglich sind, gehören sie zu den am häufigsten eingesetzten Konservierungsstoffen.
E 210 – E 213 Benzoesäure und Benzoate Konservierungsstoff (K) Benzoesäure und ihre Salze hemmen das Wachstum von Hefen und Bakterien und werden daher gerne in säurehaltigen Produkten wie Limonaden oder Sauerkonserven verwendet. Manche Personen reagieren empfindlich auf Benzoate und können Hautausschläge oder Asthma-Symptome entwickeln. Daher ist eine deutliche Kennzeichnung vorgeschrieben.
E 214, E 215, E 218, E 219 p-Hydroxybenzoesäureester (pHB-Ester) Konservierungsstoff (K) pHB-Ester werden als Konservierungsstoffe verwendet, um Bakterien- und Pilzwachstum zu verhindern. Sie finden vor allem in kosmetischen Produkten Anwendung, kommen aber auch in einigen Lebensmitteln zum Einsatz. Bei empfindlichen Personen sind allergische Reaktionen möglich.
E 220 – E 224, E 226 – E 228 Schwefeldioxid und Sulfite Konservierungsstoff (K), Antioxidationsmittel (A) Schwefeldioxid und Sulfite verhindern Verfärbungen und mikrobiellen Verderb, besonders bei Trockenfrüchten und Wein. Sie können jedoch bei Asthmatikern Unverträglichkeiten auslösen. Produkte mit hohem Sulfitgehalt müssen gekennzeichnet werden, da empfindliche Personen reagieren können.
E 234 Nisin Konservierungsstoff (K) Nisin ist ein natürlich vorkommendes Peptid, das von bestimmten Milchsäurebakterien produziert wird. Es kann Bakterienwachstum in Lebensmitteln hemmen, insbesondere bei Käse- und Milchprodukten. Aufgrund seiner natürlichen Herkunft wird es als vergleichsweise schonend angesehen.
E 235 Natamycin Konservierungsstoff (K) Natamycin ist ein natürliches Antimykotikum, das aus Streptomyceten-Bakterien gewonnen wird. Es wird vorwiegend auf Käserinde und Wursthüllen aufgebracht, um Schimmelwachstum zu hemmen. In vielen Ländern ist es für bestimmte Lebensmittel zugelassen und gilt als unbedenklich.
E 239 Hexamethylentetramin Konservierungsstoff (K) Hexamethylentetramin wird gelegentlich zur Konservierung von Fischprodukten (z.B. Hering) eingesetzt. Es kann im Körper zu Formaldehyd abgebaut werden, weshalb seine Verwendung sehr reglementiert ist. In vielen Ländern ist der Einsatz stark eingeschränkt oder verboten.
E 242 Dimethyldicarbonat Konservierungsstoff (K) Dimethyldicarbonat wird vor allem in Getränken (Softdrinks, Wein) eingesetzt, um Mikroorganismen abzutöten. Es zersetzt sich in der Flüssigkeit relativ schnell in unschädliche Nebenprodukte wie Methanol und Kohlendioxid. Daher bleibt im Endprodukt meist keine nennenswerte Menge des Stoffes mehr übrig.
E 243 Ethyllaurylarginat Konservierungsstoff (K) Ethyllaurylarginat wirkt antimikrobiell und kann in bestimmten Fleisch- oder Fischprodukten sowie Mayonnaise eingesetzt werden. Es soll das Wachstum von Bakterien und Pilzen hemmen und dadurch die Haltbarkeit verlängern. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) stuft den Stoff als sicher bei bestimmungsgemäßem Gebrauch ein.
E 249 – E 250 Nitrite Konservierungsstoff (K), Antioxidationsmittel (A) Nitrite sind wichtig in der Fleischverarbeitung, da sie das Wachstum von Bakterien – insbesondere Clostridium botulinum – hemmen und für die typische Pökel-Farbe sorgen. Allerdings können bei erhöhter Zufuhr gesundheitlich bedenkliche Nitrosamine entstehen. Deshalb sind die zulässigen Höchstmengen stark reglementiert.
E 251 – E 252 Nitrate Konservierungsstoff (K), Antioxidationsmittel (A) Nitrate werden im Körper teilweise zu Nitriten umgewandelt und finden ebenfalls häufig Anwendung in der Fleisch- und Wurstwarenherstellung. Sie verbessern sowohl die Haltbarkeit als auch die rote Farbe von Produkten wie Schinken oder Salami. Auch hier sind Höchstmengen reguliert, um die Bildung schädlicher Nitrosamine zu begrenzen.
E 260 – E 263 Essigsäure und Acetate Säuerungsmittel (S), Säureregulator (SR) Essigsäure ist als natürlicher Bestandteil vieler Lebensmittel bekannt und sorgt für einen charakteristisch sauren Geschmack. Ihre Salze (Acetate) fungieren zudem als Puffer oder Konservierungsstoffe in Konserven und Marinaden. Essigsäure kann außerdem zur Regulierung des pH-Werts in diversen Produkten beitragen.
E 270 Milchsäure Säuerungsmittel (S) Milchsäure wird durch Milchsäuregärung erzeugt und findet sich natürlich in Sauermilchprodukten wie Joghurt oder Sauerkraut. In Lebensmitteln dient sie als mildes Säuerungsmittel und kann auch eine konservierende Wirkung haben. Da Milchsäure natürlich vorkommt, gilt sie als gut verträglich.
E 280 – E 283 Propionsäure und Propionate Konservierungsstoff (K) Propionsäure und ihre Salze (Propionate) verhindern das Wachstum von Schimmelpilzen und werden häufig in Brot und Backwaren eingesetzt. Sie kommen in der Natur auch in geringem Umfang vor (z.B. in Käse als Reifungsprodukt). Bei bestimmungsgemäßem Einsatz gelten sie als gesundheitlich unbedenklich.
E 284 – E 285 Borsäure und Natriumborat Konservierungsstoff (K) Borsäure und Natriumborat wirken antibakteriell und werden in manchen Ländern traditionell zur Konservierung verwendet. Allerdings sind sie in der EU für Lebensmittel mittlerweile verboten oder stark reglementiert. Ein Grund hierfür ist die mögliche Toxizität bei höheren Aufnahmemengen.
E 290 Kohlendioxid Treibgas (TG) Kohlendioxid wird zum Aufsprudeln von Getränken wie Mineralwasser oder Limonade verwendet. Zudem kommt es bei der Verpackung unter Schutzatmosphäre zum Einsatz, um den Sauerstoffgehalt zu reduzieren. Kohlendioxid ist ein natürlicher Bestandteil der Atemluft und gilt als ungefährlich.
E 296 Äpfelsäure Säuerungsmittel (S) Äpfelsäure ist ein natürlicher Fruchtsäurebestandteil, der vor allem in unreifen Äpfeln vorkommt. Sie wird in Lebensmitteln als mildes Säuerungsmittel und Geschmacksverstärker eingesetzt. Durch ihre natürliche Herkunft gilt sie als gut verträglich.
E 297 Fumarsäure Säuerungsmittel (S) Fumarsäure ist eine in Pflanzen und Pilzen vorkommende organische Säure. In Lebensmitteln wird sie als Säuerungsmittel verwendet, beispielsweise in Backpulver oder Pulvermischungen. Fumarsäure gilt bei üblicher Verwendung als unbedenklich.
E 300 – E 302 Ascorbinsäure und Ascorbate Antioxidationsmittel (A), Mehlbehandlungsmittel (M) Ascorbinsäure ist besser bekannt als Vitamin C und wirkt in Lebensmitteln als Antioxidationsmittel. Sie verhindert Oxidationsprozesse, wodurch Farben und Aromen stabil bleiben. Zudem wird sie in der Brotherstellung genutzt, um die Teigeigenschaften zu verbessern.
E 304 Ascorbinsäureester Antioxidationsmittel (A) Ascorbinsäureester sind Verbindungen aus Vitamin C mit Fettsäuren, die als Antioxidationsmittel wirken. Sie stabilisieren Fette und Öle in Lebensmitteln wie Margarine oder Mayonnaise. Auch hier gilt, dass sie in typischen Verzehrmengen als unbedenklich eingestuft werden.
E 306 – E 309 Tocopherole Antioxidationsmittel (A) Tocopherole sind verschiedene Formen von Vitamin E, die als natürliche Antioxidantien fungieren. Sie schützen Fette und Öle vor dem Ranzigwerden und kommen häufig in Margarine und Ölen zum Einsatz. Da Vitamin E essentiell für den Menschen ist, gelten Tocopherole als sicher.
E 310 Propylgallat Antioxidationsmittel (A) Propylgallat ist ein synthetisches Antioxidationsmittel, das besonders Fette und Öle vor Oxidation schützt. Es wird oft mit anderen Antioxidantien kombiniert, um eine verstärkte Wirkung zu erzielen. In der zugelassenen Dosierung ist Propylgallat in der Regel unbedenklich.
E 315 – E 316 Isoascorbinsäure und Natriumsalz Antioxidationsmittel (A) Isoascorbinsäure (Erythorbinsäure) und ihr Natriumsalz sind eng verwandt mit Vitamin C, jedoch ohne dessen Vitaminwirkung. Sie dienen als Antioxidationsmittel und werden häufig in Fleischerzeugnissen verwendet, um Farbverluste zu verhindern. In normalen Mengen gelten sie als unbedenklich.
E 319 tert.-Butylhydrochinon (TBHQ) Antioxidationsmittel (A) TBHQ ist ein synthetischer Stoff, der vor allem in Ölen und Fetten Verwendung findet. Er verhindert das Ranzigwerden und verlängert die Haltbarkeit. Bei sehr hohen Dosen können allerdings gesundheitliche Bedenken auftreten, daher gibt es Höchstmengenbegrenzungen.
E 320 Butylhydroxyanisol (BHA) Antioxidationsmittel (A) BHA ist ein weiteres synthetisches Antioxidationsmittel, das ähnlich wie TBHQ in Fetten und Ölen eingesetzt wird. Es kann in hohen Dosen gesundheitlich bedenklich sein und wird daher ebenfalls streng reglementiert. In üblichen Mengen ist die Verwendung jedoch erlaubt.
E 321 Butylhydroxytoluol (BHT) Antioxidationsmittel (A) BHT ist mit BHA verwandt und wird ebenfalls in fetthaltigen Produkten verwendet. Es schützt vor Oxidation und verlängert somit die Haltbarkeit von Snacks, Speiseölen oder Kaugummi. Der Zusatzstoff unterliegt, wie BHA, Höchstmengenbegrenzungen.
E 322 Lecithine Emulgator (E) Lecithine (z.B. Sojalecithin) sind natürliche Emulgatoren, die Fette mit Wasser verbinden können. Sie werden unter anderem in Schokolade, Margarine oder Mayonnaise eingesetzt. Da sie in vielen natürlichen Lebensmitteln wie Eiern vorkommen, gelten sie als unbedenklich.
E 325 – E 327 Lactate Säureregulator (SR) Lactate sind Salze der Milchsäure und dienen u.a. als Säureregulatoren in Backwaren, Fleischprodukten oder Getränken. Sie kommen auch natürlicherweise im Körper als Zwischenprodukt des Stoffwechsels vor. In der Regel sind Lactate gut verträglich.
E 330 – E 333 Citronensäure und Citrate Säuerungsmittel (S), Säureregulator (SR) Citronensäure kommt natürlicherweise in Zitrusfrüchten vor und verleiht einen angenehmen, fruchtigen Geschmack. In Kombination mit ihren Salzen (Citraten) reguliert sie den pH-Wert und stabilisiert Farben. Citronensäure gilt als sehr verbreiteter und unbedenklicher Zusatzstoff.
E 334 – E 337 Weinsäure und Tartrate Säuerungsmittel (S), Säureregulator (SR) Weinsäure tritt besonders in Weintrauben auf und ist damit ein natürlich vorkommender Stoff. Zusammen mit den Salzen (Tartraten) findet sie Anwendung als Säuerungsmittel in Backwaren oder Süßwaren. Sie gilt als unbedenklich und ist auch beim Wein ein natürlicher Bestandteil.
E 338 – E 341, E 343 Phosphorsäure und Phosphate Säuerungsmittel (S), Schmelzsalz (SCH), Säureregulator (SR) Phosphorsäure und ihre Salze (Phosphate) werden in einer Vielzahl von Produkten eingesetzt, z.B. in Cola, Schmelzkäse oder Backpulver. Sie regulieren den Säuregrad, wirken als Schmelzsalz und beeinflussen die Textur. Phosphate sind in Maßen unbedenklich, eine überhöhte Zufuhr kann jedoch den Mineralstoffhaushalt stören.
E 350 – E 352 Malate Säureregulator (SR) Malate sind Salze der Äpfelsäure und werden als Säureregulatoren in verschiedenen Lebensmitteln eingesetzt. Sie können den Geschmack abrunden und den pH-Wert stabilisieren. Da Äpfelsäure ein natürliches Produkt ist, gelten Malate als unproblematisch.
E 353 Metaweinsäure Stabilisator (ST) Metaweinsäure wird durch Erhitzen von Weinsäure hergestellt und verzögert das Auskristallisieren von Weinsäure in Getränken wie Wein. Sie trägt somit zur Stabilisierung der Produkte bei. In zulässigen Konzentrationen gilt sie als ungefährlich.
E 354 Calciumtartrat Säureregulator (SR), Festigungsmittel (FM) Calciumtartrat ist ein Salz der Weinsäure und dient in Lebensmitteln als Säureregulator und Festigungsmittel. Es kann zum Beispiel in Konfitüren oder Gelees zum Einsatz kommen. Generell ist es als unbedenklich eingestuft.
E 355 – E 357 Adipinsäure und Adipate Säuerungsmittel (S), Säureregulator (SR) Adipinsäure und ihre Salze, die Adipate, werden als Säuerungsmittel in Getränken, Gelees oder Süßwaren verwendet. Sie stabilisieren den pH-Wert und geben einen leicht sauren Geschmack. Adipinsäure ist synthetischen Ursprungs, gilt jedoch in den zugelassenen Mengen als sicher.
E 363 Bernsteinsäure Säuerungsmittel (S) Bernsteinsäure kann aus Bernstein oder biotechnologisch hergestellt werden und dient als mildes Säuerungsmittel. Sie findet vor allem Anwendung in Getränken und Süßwaren. Bernsteinsäure gilt als relativ unkritisch für die Gesundheit.
E 380 Triammoniumcitrat Säureregulator (SR) Triammoniumcitrat ist das Ammoniumsalz der Citronensäure und dient als Säureregulator. Es wird unter anderem in Süßwaren oder Getränken eingesetzt, um den pH-Wert zu stabilisieren. Wie Citronensäure selbst gilt es in üblichen Mengen als sicher.
E 385 Calciumdinatrium-EDTA Antioxidationsmittel (A), Stabilisator (ST) EDTA (Ethylen-Diamin-Tetraessigsäure) bindet Metallionen und verhindert so, dass sie die Oxidation beschleunigen. Daher wird EDTA in Mayonnaise oder Salatdressings eingesetzt, um Verfärbungen und Geschmacksveränderungen zu verhindern. In den zugelassenen Mengen gilt es als unbedenklich, ist aber streng reglementiert.
E 392 Extrakt aus Rosmarin Antioxidationsmittel (A) Rosmarinextrakt wird wegen seiner antioxidativen Wirkstoffe (Carnosolsäure und Carnosol) eingesetzt. Er schützt Fette und Öle in Lebensmitteln vor Oxidation und Ranzigwerden. Da er natürlichen Ursprungs ist, gilt er als relativ unbedenklich.
E 400 – E 405 Alginsäure und Alginate Verdickungsmittel (V) Alginsäure und ihre Salze (Alginate) werden aus Braunalgen gewonnen und dienen als Verdickungs- und Geliermittel. Man findet sie in Desserts, Puddings oder Fruchtzubereitungen. Sie sind für den Menschen unverdaulich und gelten als unbedenklich.
E 406 Agar-Agar Geliermittel (G) Agar-Agar wird aus Rotalgen gewonnen und besitzt ein hohes Geliervermögen. Es wird als pflanzliche Alternative zu Gelatine besonders in vegetarischen und veganen Produkten geschätzt. In typischen Einsatzmengen ist Agar-Agar gut verträglich.
E 407 Carrageen Geliermittel (G) Carrageen stammt ebenfalls aus Rotalgen und wird als Gelier- und Verdickungsmittel in Milchprodukten, Desserts oder Saucen eingesetzt. Es kann je nach Sorte unterschiedliche Gel-Konsistenzen erzeugen. In normalen Verzehrmengen gilt es als sicher, bei sehr hohen Dosen gibt es jedoch Diskussionsbedarf.
E 407a Verarbeitete Eucheuma-Algen Geliermittel (G) Hierbei handelt es sich um eine Form von Carrageen, die speziell verarbeitet wird. Sie zeigt ähnliche Eigenschaften wie E 407, wird also als Gelier- und Verdickungsmittel verwendet. Die gesundheitliche Bewertung entspricht im Wesentlichen der von Carrageen.
E 410 Johannisbrotkernmehl Verdickungsmittel (V) Johannisbrotkernmehl wird aus den Samen des Johannisbrotbaums gewonnen. Es stabilisiert und verdickt Milchprodukte, Desserts und Saucen. Da es pflanzlichen Ursprungs ist und in üblichen Mengen gut vertragen wird, findet es breite Verwendung.
E 412 Guarkernmehl Verdickungsmittel (V) Guarkernmehl stammt aus den Samen der Guarpflanze. Es wird in Eis, Pudding, Dressings und vielen weiteren Produkten als Verdickungs- und Stabilisierungsmittel eingesetzt. Guarkernmehl ist in der Regel gut verträglich und enthält Ballaststoffe.
E 413 Traganth Geliermittel (G) Traganth ist ein natürliches Gummi, das aus dem Harz verschiedener Sträucher (Astragalus) gewonnen wird. Es dient als Gelier- und Verdickungsmittel und wird u.a. in Backwaren und Saucen eingesetzt. Da es unverdaulich ist, hat es keinen Nährwert, gilt aber als unproblematisch.
E 414 Gummi arabicum Verdickungsmittel (V) Gummi arabicum wird aus dem Harz bestimmter Akazienarten gewonnen. Es dient als Emulgator, Stabilisator und Verdickungsmittel, z.B. in Süßwaren oder Getränken. Dank seines natürlichen Ursprungs ist es in üblichen Mengen gut verträglich.
E 415 Xanthan Verdickungsmittel (V) Xanthan entsteht durch Fermentation von Kohlenhydraten mit Hilfe bestimmter Bakterien (Xanthomonas campestris). Es ist ein sehr effektives Verdickungs- und Stabilisierungsmittel für Saucen, Dressings und glutenfreie Teige. Xanthan wird allgemein als unbedenklich eingestuft.
E 416 Karayagummi Verdickungsmittel (V) Karayagummi wird aus dem Harz des Sterculia-Baumes gewonnen und dient als Verdickungsmittel in verschiedenen Lebensmitteln. Es besitzt ähnliche Eigenschaften wie Gummi arabicum und Xanthan. Auch hier ist die Verwendung bei normaler Dosierung unkritisch.
E 417 Tarakernmehl Verdickungsmittel (V) Tarakernmehl ähnelt Guarkernmehl und Johannisbrotkernmehl, wird jedoch aus den Samen des Tarabaumes gewonnen. Es dient der Stabilisierung und Verdickung von Speisen wie Pudding oder Cremes. Bei üblichen Einsatzmengen gilt Tarakernmehl als sicher.
E 418 Gellan Verdickungsmittel (V) Gellan wird biotechnologisch durch Bakterien (Sphingomonas elodea) produziert und ist ein vielseitiges Gelier- und Verdickungsmittel. Es findet in Süßwaren, Getränken und Fruchtzubereitungen Anwendung. Gellan gilt als gut verträglich und wird häufig in veganen Produkten verwendet.
E 420 Sorbit Süßungsmittel (SÜ), Feuchthaltemittel (FH) Sorbit ist ein Zuckeralkohol, der natürlich in einigen Früchten vorkommt und als kalorienreduzierter Süßstoff eingesetzt wird. Er kann außerdem als Feuchthaltemittel die Konsistenz von Backwaren verbessern. In höheren Mengen kann Sorbit abführend wirken, daher Vorsicht bei übermäßigem Verzehr.
E 421 Mannit Süßungsmittel (SÜ) Mannit (Mannitol) ist ebenfalls ein Zuckeralkohol und wird als Süßungsmittel verwendet. Es findet sich von Natur aus in Pflanzen und Pilzen und wird oft bei zuckerfreien Produkten eingesetzt. Wie andere Polyole kann auch Mannit in größeren Mengen abführend wirken.
E 422 Glycerin Feuchthaltemittel (FH) Glycerin ist ein dreiwertiger Alkohol, der als Nebenprodukt bei der Fettspaltung anfällt. Es wird in Lebensmitteln wie Süßwaren, Kaugummi oder Backwaren eingesetzt, um Feuchtigkeit zu erhalten. In zugelassenen Mengen gilt es als sicher.
E 423 Octenylbernsteinsäuremodifiziertes Gummi arabicum Emulgator (E), Stabilisator (ST) Hierbei handelt es sich um eine chemisch modifizierte Form von Gummi arabicum. Die Modifikation erhöht seine Emulgier- und Stabilisierungseigenschaften in Lebensmittel-Emulsionen wie Dressings. Es ist offiziell zugelassen und gilt bei bestimmungsgemäßem Gebrauch als sicher.
E 425 Konjak Verdickungsmittel (V) Konjak wird aus der Knolle der Pflanze Amorphophallus konjac gewonnen und ist besonders reich an Glucomannan. Es nimmt viel Wasser auf und dient als starkes Verdickungsmittel oder Gelbildner. In Europa wird es z.B. in Low-Carb-Lebensmitteln oder zur Kalorienreduktion genutzt.
E 426 Sojabohnen-Polyose Verdickungsmittel (V), Emulgator (E) Sojabohnen-Polyose stammt aus löslichen Ballaststoffen der Sojabohne und kann Lebensmittel verdicken oder emulgieren. Es kommt z.B. in Backwaren oder Desserts zum Einsatz. Da es pflanzlichen Ursprungs ist, ist es in der Regel gut verträglich.
E 427 Cassia-Gummi Geschmacksverstärker (GV) Cassia-Gummi stammt aus den Samen der Cassia obtusifolia-Pflanze und wird manchmal zur Texturverbesserung verwendet. Hier ist die Einstufung als Geschmacksverstärker eher selten anzutreffen; teils wird es auch als Verdickungsmittel angesehen. In gängigen Mengen gilt Cassia-Gummi als sicher.
E 431 Polyoxyethylen-(40)-stearat Emulgator (E) Dieser synthetische Emulgator erleichtert das Mischen von Fett und Wasser, z.B. in Desserts oder Margarine. Er kann in höheren Mengen Magen-Darm-Beschwerden verursachen, ist jedoch in zugelassenen Dosierungen als unbedenklich eingestuft. Wie bei vielen Emulgatoren gilt: nur in der nötigen Menge verwenden.
E 432 – E 436 Polysorbate Emulgator (E) Polysorbate sind eine Gruppe synthetischer Emulgatoren, die in Speiseeis, Desserts oder Backwaren zum Einsatz kommen. Sie stabilisieren Emulsionen und verbessern die Textur. In üblichen Mengen gelten sie als sicher, können jedoch in sehr hohen Dosen abführend wirken.
E 440 Pektine Geliermittel (G) Pektine sind natürliche Polysaccharide, die in Früchten wie Äpfeln oder Zitrusfrüchten vorkommen. Sie werden häufig für Marmeladen, Gelees und Süßwaren verwendet, um eine gelartige Konsistenz zu erzeugen. Pektine sind ballaststoffreich und gelten als bekömmlich.
E 442 Ammoniumphosphadite Emulgator (E) Dieser Stoff wird durch Teilveresterung von Glycerinphosphorsäure gewonnen und dient als Emulgator in Schokolade und Süßwaren. Er hilft dabei, eine glatte Textur zu erreichen und verhindert das Auskristallisieren von Fetten. In den zugelassenen Mengen gilt er als sicher.
E 444 Saccharoseacetatisobutyrat Stabilisator (ST) Dieser Stoff ist ein Saccharose-Derivat, das bei der Stabilisierung von Aromen und Emulsionen in Getränken hilft. Er verhindert das Entmischen von Getränkekomponenten und trägt so zu einer konstanten Produktqualität bei. Die erlaubten Höchstmengen sind begrenzt, da er in großen Mengen abführend wirken kann.
E 445 Glycerinester aus Wurzelharz Stabilisator (ST) Glycerinester aus Wurzelharz stabilisieren Emulsionen in Getränken wie Limonaden, besonders solchen mit Zitrusölen. Sie verhindern, dass sich das Öl absetzt oder Trübungen entstehen. Diese Zusatzstoffe sind in festgelegten Höchstmengen zugelassen.
E 450 – E 452 Di-, Tri- und Polyphosphate Antioxidationsmittel (A), Backtriebmittel (B), Schmelzsalz (SCH) Diese Phosphate werden sehr vielseitig eingesetzt, etwa in Backpulvern, Schmelzkäse, Fleischprodukten oder Fisch. Sie regulieren den pH-Wert, dienen als Schmelzsalze und unterstützen die Textur. Wie bei allen Phosphaten kann eine überhöhte Zufuhr zu einem Ungleichgewicht im Mineralstoffhaushalt führen.
E 456 Kaliumpolyaspartat - Kaliumpolyaspartat wird teils zur Stabilisierung von Wein eingesetzt, um Weinsteinbildung zu reduzieren. Er ist noch nicht in allen Ländern umfassend zugelassen. In den zugelassenen Anwendungen gilt er als ungefährlich.
E 459 Beta-Cyclodextrin Füllstoff (FÜ) Beta-Cyclodextrin ist ein ringförmiges Kohlenhydrat-Molekül, das andere Stoffe (z.B. Aromen) einschließen kann. Es wird als Trägerstoff oder Füllstoff eingesetzt und kann auch in der Arzneimittelindustrie Anwendung finden. Bei normalem Verzehr gilt es als unproblematisch.
E 460 – E 466, E 468, E 469 Cellulosen Füllstoff (FÜ), Verdickungsmittel (V) Cellulose und ihre Derivate (z.B. Methylcellulose, Carboxymethylcellulose) werden als Füllstoffe, Verdickungs- oder Geliermittel eingesetzt. Sie sind unverdauliche Ballaststoffe und werden größtenteils wieder ausgeschieden. In typischen Mengen sind sie gesundheitlich unbedenklich.
E 463a Niedrig substituierte Hydroxypropylcellulose (L-HPC) - Diese spezielle Variante der Hydroxypropylcellulose wird oft in pharmazeutischen Anwendungen genutzt, kann aber auch in Lebensmitteln vorkommen. Sie dient der Stabilisierung und Verbesserung der Textur. Auch hier gilt: in zulässigen Mengen unbedenklich.
E 470a – b Salze der Fettsäuren Emulgator (E), Trennmittel (TM) Hierbei handelt es sich um Magnesium- oder Calcium-Salze von Speisefettsäuren, die als Emulgatoren oder Trennmittel fungieren. Sie verhindern beispielsweise das Verkleben von Pulvern und sorgen für bessere Backeigenschaften. In üblichen Mengen gelten sie als unbedenklich.
E 471 Mono- und Diglyceride von Fettsäuren Emulgator (E), Schaumverhüter (SV) Diese Verbindungen entstehen durch partielle Spaltung von Speisefetten und werden als Emulgatoren eingesetzt. Sie verbessern die Struktur von Backwaren, Speiseeis oder Desserts und können zudem Schaumbildung unterdrücken. Da sie aus natürlichen Fettsäuren hergestellt werden, gelten sie als weitgehend unbedenklich.
E 472a – f Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren verestert mit verschiedenen Säuren Emulgator (E) Diese Stoffe sind chemische Abwandlungen von E 471, bei denen zusätzliche Säuren (Essig-, Milchsäure, Citronensäure u.a.) verestert sind. Sie verbessern Emulsionen und sorgen für eine homogene Fettverteilung in vielen Produkten. Insgesamt gelten sie in den zugelassenen Mengen als unbedenklich.
E 473 Zuckerester von Speisefettsäuren Emulgator (E) Diese Ester werden aus Zucker (Saccharose) und Fettsäuren hergestellt. Man setzt sie u.a. in Desserts oder Süßwaren ein, um Fett und Wasser zu emulgieren. Sie gelten in gängigen Mengen als ungefährlich.
E 474 Zuckerglyceride Emulgator (E) Zuckerglyceride sind Verbindungen aus Zucker und Glyceriden von Fettsäuren. Sie unterstützen ähnlich wie andere Emulgatoren die Bildung stabiler Emulsionen. In der Regel werden sie als unbedenklich eingestuft.
E 475 Polyglycerinester von Speisefettsäuren Emulgator (E) Dabei handelt es sich um Verbindungen aus Polyglycerin und Speisefettsäuren. Sie werden eingesetzt, um die Textur von Cremes, Aufstrichen und Backwaren zu verbessern. Polyglycerinester gelten als sicher, solange die Höchstmengen eingehalten werden.
E 476 Polyglycerin-Polyricinoleat Emulgator (E) Häufig in Schokolade oder kakaohaltigen Glasuren verwendet, da es die Viskosität herabsetzt. So lässt sich Schokolade leichter verarbeiten und es werden weniger Kakaobuttermengen benötigt. In den zugelassenen Mengen ist dieser Emulgator unbedenklich.
E 477 Propylenglycolester von Speisefettsäuren Emulgator (E) Diese Ester werden aus Propylenglycol und Fettsäuren gewonnen. Sie stabilisieren Emulsionen in Speiseeis, Cremes und Dressings. Bei korrektem Einsatz gelten sie als gesundheitlich unbedenklich.
E 479b Thermooxidiertes Sojaöl verestert mit Mono- und Diglyceriden von Fettsäuren Emulgator (E), Trennmittel (TM) Durch Erhitzen von Sojaöl und anschließende Veresterung mit Mono- und Diglyceriden entstehen Emulgatoren mit speziellen Eigenschaften. Sie kommen in frittierten Snacks und Backwaren zum Einsatz, um die Textur zu verbessern und die Haltbarkeit zu erhöhen. Ihre Verwendung ist zugelassen und gilt als sicher.
E 481 – E 482 Stearoyllactylate Emulgator (E) Diese Emulgatoren werden aus Milchsäure und Stearinsäure gewonnen. Sie verbessern das Gashaltevermögen von Teigen und sorgen für ein größeres Volumen in Backwaren. Wie bei anderen Emulgatoren sind in gängigen Mengen keine negativen Wirkungen bekannt.
E 483 Stearyltartrat Emulgator (E) Stearyltartrat ist eine Verbindung aus Stearylalkohol und Weinsäure und dient als Emulgator, insbesondere in Backwaren. Er verbessert die Teigstabilität und das Volumen. In typischen Einsatzmengen gilt er als unbedenklich.
E 491 – E 495 Sorbitanfettsäureester Emulgator (E) Diese Ester basieren auf Sorbit (bzw. Sorbitan) und Fettsäuren. Sie kommen in Margarine, Speiseeis und Süßwaren zum Einsatz, um eine homogene Konsistenz zu erreichen. In zugelassenen Mengen gelten sie als sicher.
E 499 Stigmasterinreiche Phytosterine Stabilisator (ST) Dieser Stoff wird aus Pflanzen gewonnen und enthält hohe Anteile an Stigmasterin, einem Pflanzensterin. Phytosterine können als Stabilisatoren dienen, indem sie Emulsionen unterstützen. Darüber hinaus sind sie dafür bekannt, den Cholesterinspiegel senken zu können.
E 500 – E 501, E 503 – E 504 Carbonate Säureregulator (SR), Backtriebmittel (B) Carbonate (z.B. Natriumhydrogencarbonat, Ammoniumcarbonat) sind klassische Backtriebmittel und werden auch zur pH-Wert-Regulierung eingesetzt. Sie setzen bei Erhitzung Kohlendioxid frei, das Teige auflockert. In üblichen Mengen sind sie unbedenklich und in jeder Küche als Backpulver bekannt.
E 507 – E 509, E 511 Salzsäure und Chloride Säuerungsmittel (S), Geschmacksverstärker (GV) Salzsäure (E 507) und verschiedene Chloride (z.B. Calciumchlorid) werden zur pH-Regulierung oder als Geschmacksverstärker eingesetzt. Calciumchlorid kann z.B. in Obstkonserven verwendet werden, um die Festigkeit zu erhalten. In typischen Dosen gelten diese Verbindungen als sicher.
E 512 Zinnchlorid Antioxidationsmittel (A), Stabilisator (ST) Zinnchlorid findet man zum Teil in Konservendosen, wo es die Lebensmittelfarbe stabilisieren kann. Eine zu hohe Zinnaufnahme ist jedoch gesundheitlich bedenklich, daher sind Grenzwerte vorgeschrieben. Bei sachgemäßer Verwendung sind keine negativen Effekte zu erwarten.
E 513 – E 517, E 520 – E 523 Schwefelsäure und Sulfate Säuerungsmittel (S), Säureregulator (SR), Festigungsmittel (FM) Schwefelsäure und verschiedene Sulfate (Aluminiumsulfat, Eisensulfat etc.) finden in der Lebensmittelindustrie Verwendung als Säureregulatoren oder Festigungsmittel. Sie beeinflussen z.B. die Festigkeit von Obst und Gemüse in Konserven. Die Anwendung unterliegt strengen Höchstmengen, da zu hohe Gehalte problematisch sein können.
E 524 – E 528 Hydroxide Säureregulator (SR) Natriumhydroxid (E 524) und andere Hydroxide werden zum Beispiel zur Herstellung von Laugengebäck verwendet. Sie verändern den pH-Wert stark alkalisch und können in zu hoher Konzentration ätzend wirken. Bei richtiger Anwendung (z.B. kurze Laugenbäder) sind sie allerdings sicher.
E 529 – E 530 Oxide Säureregulator (SR) Magnesiumoxid oder Calciumoxid können den Säuregrad von Lebensmitteln beeinflussen. Sie sind basisch und neutralisieren überschüssige Säure. In Lebensmitteln werden sie oft als Festigungsmittel oder Trennmittel eingesetzt.
E 535 – E 536, E 538 Ferrocyanide Stabilisator (ST), Trennmittel (TM) Ferrocyanide (z.B. Natriumferrocyanid) sind Komplexverbindungen, die als Rieselhilfen für Speisesalz und andere Pulver eingesetzt werden. Trotz des Namens „Cyanid“ sind sie in dieser Komplexform ungefährlich, solange Höchstmengen nicht überschritten werden. Sie sorgen dafür, dass Pulver flockenfrei bleibt.
E 541 Saures Natriumaluminiumphosphat Backtriebmittel (B) Dieser Zusatzstoff findet vorrangig in Backpulvern Verwendung, wo er in Gegenwart von Hitze Kohlendioxid freisetzt. Wie bei allen Aluminiumsalzen gibt es allerdings Bedenken bezüglich einer zu hohen Aluminiumaufnahme. Deshalb ist die Verwendung reglementiert.
E 534 Eisentartrat - Eisentartrat ist eine Verbindung aus Eisen und Weinsäure und kann als Komplexbildner oder Farbstoff-Zusatz verwendet werden. Eisen ist für den Menschen essentiell, doch bei Eisensalzen sind Höchstmengen in Lebensmitteln einzuhalten. Eine übermäßige Zufuhr kann gesundheitlich problematisch werden.
E 551 – E 556, E 558 – E 559 Siliciumdioxid und Silicate Trennmittel (TM) Siliciumdioxid (Kieselsäure) und verschiedene Silicate werden als Pulver-Trennmittel in Instantprodukten, Gewürzen und Nahrungsergänzungsmitteln eingesetzt. Sie verhindern Verklumpungen und verbessern die Fließeigenschaften. Diese Stoffe gelten als weitgehend unbedenklich, solange die Partikelgröße nicht in den Nanobereich fällt.
E 570 Fettsäuren Emulgator (E) Unter E 570 sind allgemein Fettsäuren zusammengefasst, die als Emulgatoren oder Trennmittel dienen. Es kann sich um tierische oder pflanzliche Fettsäuren handeln. In Lebensmitteln sind sie in normalen Mengen ungefährlich, da der Körper Fettsäuren verarbeiten kann.
E 574 – E 579 Gluconsäure und Gluconate Säureregulator (SR), Stabilisator (ST) Gluconsäure entsteht durch Oxidation von Glukose und hat einen milden, säuerlichen Geschmack. Ihre Salze, die Gluconate, werden als Säureregulatoren und Stabilisatoren verwendet. Sie sind für den Körper gut verträglich und in vielen Produkten zu finden.
E 585 Eisenlactat Stabilisator (ST) Eisenlactat wird teils eingesetzt, um Lebensmittel mit Eisen anzureichern oder die Farbe zu stabilisieren (z.B. bei Oliven). Eine zu hohe Aufnahme von Eisen kann problematisch sein, weshalb Höchstmengen definiert sind. In üblichen Mengen ist es jedoch unbedenklich.
E 586 4-Hexylresorcin Antioxidationsmittel (A) 4-Hexylresorcin wirkt antioxidativ und kann etwa bei Meeresfrüchten eingesetzt werden, um Bräunung zu verhindern. Seine Nutzung in Lebensmitteln ist relativ selten und unterliegt genauen Vorschriften. Bei normaler Anwendung sind keine negativen Auswirkungen bekannt.
E 620 – E 625 Glutaminsäure und Glutamate Geschmacksverstärker (GV) Glutamate sind wohl die bekanntesten Geschmacksverstärker und für den „umami“-Geschmack verantwortlich. Sie kommen natürlicherweise in vielen Lebensmitteln vor (z.B. Tomaten, Parmesan) und werden industriell für Suppen, Soßen und Snacks genutzt. Manche Menschen reagieren empfindlich („China-Restaurant-Syndrom“), allgemein gelten sie jedoch als sicher.
E 626 – E 629 Guanylsäure und Guanylate Geschmacksverstärker (GV) Guanylsäure ist ein natürlich vorkommender Stoff in Fleisch und Pilzen; ihre Salze nennt man Guanylate. In Kombination mit Glutamat oder Inosinat werden Geschmacksverstärkungen noch intensiver. Auch hier gilt: In üblichen Mengen sind sie sicher, bei empfindlichen Personen jedoch möglicherweise unverträglich.
E 630 – E 633 Inosinsäure und Inosinate Geschmacksverstärker (GV) Inosinate wirken ebenfalls als Geschmacksverstärker, häufig kombiniert mit Glutamat und Guanylat. Sie kommen natürlich in Fleisch, Fisch und manchen Pilzen vor. Auch hier sind keine gravierenden Gesundheitsrisiken bei normalem Verzehr bekannt.
E 634 – E 635 Ribonucleotide Geschmacksverstärker (GV) Ribonucleotide (Calcium- und Natriumsalze) verstärken den Geschmack von Fertiggerichten, Snacks und Suppen. Die Kombination mit Glutamat ist besonders gebräuchlich. Wie andere Geschmacksverstärker sind sie in den zugelassenen Mengen unbedenklich, können aber Unverträglichkeitsreaktionen auslösen.
E 640 Glycin und dessen Natriumsalz Geschmacksverstärker (GV) Glycin ist eine Aminosäure, die Lebensmitteln einen süßlichen Geschmack verleihen und andere Geschmacksnoten abrunden kann. Sie wird in begrenztem Umfang eingesetzt, etwa in Süßwaren oder Würzmitteln. In üblichen Mengen ist Glycin ungefährlich.
E 641 L-Leucin - L-Leucin ist eine essentielle Aminosäure, die vor allem für den Muskelaufbau bekannt ist. Als Zusatzstoff ist sie seltener anzutreffen, kann aber in Nahrungsergänzungsmitteln eingesetzt werden. Bei normalem Verzehr gilt sie als sicher.
E 650 Zinkacetat Stabilisator (ST) Zinkacetat kann in Nahrungsergänzungsmitteln oder in bestimmten angereicherten Lebensmitteln verwendet werden, um den Zinkgehalt zu erhöhen. Zink ist ein essentielles Spurenelement, doch eine Überdosierung kann zu gesundheitlichen Problemen führen. Daher werden Höchstmengen eingehalten.
E 900 Dimethylpolysiloxan Schaumverhüter (SV) Dimethylpolysiloxan (auch Polydimethylsiloxan) ist ein Silikonöl, das Schaumbildung in frittierten Produkten oder Getränken verhindert. Es kann auch in Kaugummi als Kaumasse-Komponente vorkommen. In üblichen Mengen gelten Silikonöle als unbedenklich, werden aber kontrovers diskutiert.
E 901 Bienenwachs weiß und gelb Überzugsmittel (Ü), Trennmittel (TM) Bienenwachs wird zur Oberflächenbehandlung von Früchten oder Süßwaren eingesetzt, um Glanz und Schutz zu verleihen. Da es ein tierisches Produkt ist, meiden es Veganer. In normalen Mengen ist es jedoch gesundheitlich unbedenklich.
E 902 Candelillawachs Überzugsmittel (Ü), Trennmittel (TM) Dieses Wachs stammt aus den Blättern des Candelilla-Strauchs und wird ähnlich wie Bienenwachs als Überzugsmittel eingesetzt. Es sorgt für Glanz und Schutzschichten auf Süßwaren oder Kaugummi. Candelillawachs ist rein pflanzlich und daher für Veganer geeignet.
E 903 Carnaubawachs Überzugsmittel (Ü), Trennmittel (TM) Carnaubawachs kommt von den Blättern der brasilianischen Carnaubapalme und ist ein sehr hartes Wachs. Es wird in Süßwaren, Obst und Glanzmitteln eingesetzt. Auch dieses Wachs gilt als unbedenklich und ist pflanzlichen Ursprungs.
E 904 Schellack Überzugsmittel (Ü), Trennmittel (TM) Schellack wird aus den Ausscheidungen der Lackschildlaus gewonnen und bildet eine harte, glänzende Schutzschicht. Es wird bei dragierten Produkten, Kaffeebohnen oder Nüssen eingesetzt. Veganer meiden es häufig, da es tierischen Ursprungs ist.
E 905 Mikrokristallines Wachs Überzugsmittel (Ü), Trennmittel (TM) Mikrokristallines Wachs wird aus Mineralöl gewonnen und ähnelt Paraffin. Es wird als Glanzüberzug bei Süßwaren und Kaugummi eingesetzt. In typischen Mengen gilt es als ungefährlich, ist aber nicht natürlich.
E 907 Hydriertes Poly-1-decen Überzugsmittel (Ü) Dieses synthetische Polymer kann als Überzugsmittel in Süßwaren und anderen Produkten Verwendung finden. Es verhindert ein Anhaften oder Austrocknen. In zugelassenen Mengen gilt es als sicher, ist jedoch rein synthetischen Ursprungs.
E 914 Polyethylenwachsoxidate Überzugsmittel (Ü), Trennmittel (TM) Oxidiertes Polyethylenwachs dient als Oberflächenbehandlungsmittel für Früchte und Süßwaren. Es bildet eine wasserabweisende Schicht und sorgt für Glanz. Auch hier gelten Höchstmengen, um gesundheitliche Risiken auszuschließen.
E 920 L-Cystein Mehlbehandlungsmittel (M) L-Cystein ist eine Aminosäure, die Teige elastischer macht und die Teigverarbeitung erleichtert. Ursprünglich wurde es teils aus Federn oder Tierhaaren gewonnen, heutzutage zunehmend mikrobiell. In normaler Dosierung ist es unbedenklich, jedoch nicht immer für Veganer akzeptabel (Herkunft beachten).
E 927b Carbamid (Harnstoff) Stabilisator (ST) Carbamid kann zur Mehlbehandlung eingesetzt werden und beeinflusst den pH-Wert sowie enzymatische Vorgänge. In höheren Dosen ist die Verwendung jedoch nicht verbreitet. Erlaubte Mengen sind reguliert und gelten als unbedenklich.
E 938 Argon Treibgas (TG) Argon ist ein Edelgas, das zur Verpackung unter Schutzatmosphäre genutzt wird, um den Sauerstoffgehalt zu verdrängen. Dadurch wird die Oxidation verlangsamt und die Haltbarkeit verlängert. Argon ist inert und für den Menschen ungefährlich.
E 939 Helium Treibgas (TG) Helium ist ebenfalls ein Edelgas und wird gelegentlich zur Schutzgasverpackung eingesetzt. Es reagiert praktisch nicht mit Lebensmitteln und gilt als unbedenklich. Meist wird jedoch Stickstoff oder Kohlendioxid bevorzugt, da Helium sehr teuer ist.
E 941 Stickstoff Treibgas (TG) Stickstoff ist das häufigste Gas in unserer Luft und dient zur Schutzatmosphäre in Verpackungen, um Oxidation oder Gärprozesse zu verhindern. Er ist reaktionsträge und damit ungefährlich. Häufig in Chipstüten und ähnlichen Produkten zu finden.
E 942 Distickstoffmonoxid Treibgas (TG) Auch als Lachgas bekannt, wird E 942 oft in Sahnekapseln eingesetzt, um Schlagsahne aufzuschäumen. Es ist relativ inert und wird nach Gebrauch an die Umgebung abgegeben. In Lebensmittelmengen ungefährlich, in größeren Mengen allerdings betäubend.
E 943a-b Butan, Isobutan Treibgas (TG) Butan und Isobutan kommen als Treibgase in Sprühdosen für Backtrennmittel, Sahne oder Öl zum Einsatz. Sie sind brennbar und werden daher mit Vorsicht gehandhabt, im Lebensmittelkontakt aber als unbedenklich eingestuft, solange Rückstände minimal bleiben. Der Kontakt erfolgt in der Regel nur indirekt.
E 944 Propan Treibgas (TG) Propan fungiert wie Butan als Treibgas in diversen Sprühdosen. Es ist ebenfalls brennbar, wird jedoch in der Anwendung streng kontrolliert. Rückstände im Lebensmittel sind bei sachgemäßer Anwendung sehr gering.
E 948 Sauerstoff Treibgas (TG) Sauerstoff wird in einigen Schutzatmosphären verwendet, meist in Kombination mit anderen Gasen. Er kann z.B. dabei helfen, die Frische von Fleischprodukten zu erhalten, indem eine bestimmte Farbe stabil bleibt. Da Sauerstoff lebensnotwendig ist, besteht kein Gesundheitsrisiko in üblichen Mengen.
E 949 Wasserstoff Treibgas (TG) Wasserstoff ist das leichteste Gas und sehr reaktionsfreudig. In der Lebensmittelindustrie wird es selten als Schutzgas verwendet, ist aber grundsätzlich zugelassen. Sicherheitsmaßnahmen sind hoch, da Wasserstoff entzündlich ist.
E 950 Acesulfam-K Süßungsmittel (SÜ), Geschmacksverstärker (GV) Acesulfam-K ist ein kalorienfreier Süßstoff, der sehr intensive Süße besitzt (etwa 200-mal süßer als Zucker). Es wird in Light-Getränken, Süßwaren und Milchprodukten eingesetzt. In zugelassenen Mengen gilt es als sicher, kann aber einen bitteren Nachgeschmack haben.
E 951 Aspartam Süßungsmittel (SÜ), Geschmacksverstärker (GV) Aspartam ist rund 200-mal süßer als Saccharose und zerfällt im Körper in die Aminosäuren Phenylalanin und Asparaginsäure sowie Methanol. Personen mit Phenylketonurie (PKU) müssen Aspartam strikt meiden. Für gesunde Menschen ist es in üblichen Mengen unbedenklich.
E 952 Cyclamate Süßungsmittel (SÜ) Cyclamate sind synthetische Süßstoffe, etwa 30-mal süßer als Zucker. Sie wurden zeitweise in den USA verboten, sind in der EU jedoch (in bestimmten Mengen) erlaubt. Bei hohen Dosen bestehen Unklarheiten bezüglich möglicher gesundheitlicher Auswirkungen.
E 953 Isomalt Süßungsmittel (SÜ) Isomalt ist ein Zuckeraustauschstoff, der aus Saccharose hergestellt wird und etwa halb so süß wie normaler Zucker ist. Er hat weniger Kalorien und einen geringeren Einfluss auf den Blutzuckerspiegel. In größeren Mengen kann Isomalt abführend wirken.
E 954 Saccharin Süßungsmittel (SÜ) Saccharin ist einer der ältesten künstlichen Süßstoffe und etwa 300- bis 500-mal süßer als Zucker. Es hat keinen Nährwert und wird in vielen Diät-Lebensmitteln verwendet. In hohen Konzentrationen kann es einen metallischen Nachgeschmack haben.
E 955 Sucralose Süßungsmittel (SÜ) Sucralose wird aus normalem Zucker hergestellt, ist jedoch etwa 600-mal süßer und nahezu kalorienfrei. Sie ist hitzebeständig und verändert den Geschmack von Lebensmitteln kaum. In zugelassenen Mengen gilt sie als sicher.
E 957 Thaumatin Süßungsmittel (SÜ), Geschmacksverstärker (GV) Thaumatin ist ein natürlicher Süßstoff, gewonnen aus den Samen des westafrikanischen Katemfe-Strauchs. Er besitzt einen lakritzartigen Beigeschmack und wird manchmal eher als Geschmacksverstärker verwendet. Thaumatin ist proteinbasiert und in der Regel gut verträglich.
E 959 Neohesperidin DC Süßungsmittel (SÜ) Dieser Süßstoff wird aus dem Bitterstoff Neohesperidin (aus Zitrusfrüchten) durch Hydrierung gewonnen. Er ist mehrere hundert Male süßer als Zucker und besitzt einen starken Eigengeschmack. Einsatzgebiete sind Bonbons, Kaugummi und bestimmte Diätprodukte.
E 960 Steviolglycoside Süßungsmittel (SÜ) Steviolglycoside werden aus den Blättern der Stevia-Pflanze gewonnen und sind sehr süß, dabei kalorienfrei. Sie haben einen leicht bitteren Nachgeschmack, werden jedoch gerne als natürliche Alternative zu künstlichen Süßstoffen beworben. In der EU sind sie seit 2011 zugelassen.
E 961 Neotam Süßungsmittel (SÜ) Neotam ist eine Weiterentwicklung von Aspartam und um ein Vielfaches süßer als Zucker. Es ist jedoch stabiler als Aspartam und zerfällt nicht so leicht in seine Bestandteile. Für Personen mit Phenylketonurie ist es in geringen Mengen unproblematischer als Aspartam, dennoch gelten Kennzeichnungspflichten.
E 962 Aspartam-Acesulfamsalz Süßungsmittel (SÜ) Diese Verbindung kombiniert Aspartam und Acesulfam-K zu einem einzelnen Molekül. Sie liefert eine starke Süßkraft und wird in Light-Getränken und Süßwaren eingesetzt. Personen mit PKU müssen auch hier aufpassen, da Phenylalanin freigesetzt werden kann.
E 964 Polyglycitolsirup - Polyglycitolsirup ist ein Gemisch verschiedener Polyole (z.B. Maltitol, Sorbit). Es dient als Zuckeraustauschstoff in Süßwaren oder Backwaren. Wie andere Polyole kann auch Polyglycitolsirup in größeren Mengen abführend wirken.
E 965 Maltit Süßungsmittel (SÜ) Maltit ist ein Zuckeralkohol, der aus Stärke (z.B. Maisstärke) gewonnen wird und etwa 90% der Süßkraft von Zucker besitzt. Er hat einen geringeren Kaloriengehalt und wird oft in zuckerfreien Süßwaren eingesetzt. Größere Mengen können abführend wirken.
E 966 Lactit Süßungsmittel (SÜ) Lactit entsteht aus Milchzucker (Lactose) und hat etwa 40% der Süßkraft von Saccharose. Er wird in Kaugummi, Schokolade und Diabetiker-Produkten eingesetzt. Auch hier gilt: in hohen Mengen abführende Wirkung möglich.
E 967 Xylit Süßungsmittel (SÜ) Xylit (Birkenzucker) kommt in Früchten und Gemüsen vor, wird aber meist industriell aus Holzzucker (Xylose) gewonnen. Es hat etwa die gleiche Süßkraft wie Zucker, aber rund 40% weniger Kalorien. Bei übermäßigem Verzehr kann Xylit blähend oder abführend wirken.
E 968 Erythrit Süßungsmittel (SÜ) Erythrit wird durch Fermentation von Traubenzucker gewonnen und ist praktisch kalorienfrei. Es hat etwa 70% der Süßkraft von Zucker und verursacht normalerweise keine abführende Wirkung in üblichen Mengen. Erythrit ist zahnfreundlich und wird oft in zuckerfreien Süßwaren genutzt.
E 969 Advantam Süßungsmittel (SÜ) Advantam ist ein hochintensiver Süßstoff, der aus Aspartam und Vanillin hergestellt wird. Er ist etwa 20.000-mal süßer als Zucker und wird in geringen Mengen eingesetzt. Genau wie Aspartam liefert er Phenylalanin, weshalb PKU-Patienten vorsichtig sein sollten.
E 999 Quillajaextrakt Stabilisator (ST) Quillajaextrakt stammt aus der Rinde des Seifenrindenbaums und wirkt als Emulgator und Schaumbildner (z.B. in Limonaden). Er kann allerdings bei empfindlichen Personen zu Magen-Darm-Reizungen führen. In geringen Mengen ist er zugelassen und wird als relativ sicher angesehen.
E 1103 Invertase Feuchthaltemittel (FH) Invertase ist ein Enzym, das Saccharose in Glukose und Fruktose aufspalten kann. In Süßwaren wird es verwendet, um Füllungen weich zu halten (z.B. bei Pralinen). Das Enzym selbst gilt als unbedenklich, da es nur zielgerichtet Zucker spaltet.
E 1105 Lysozym Konservierungsstoff (K) Lysozym ist ein Enzym, das aus Eiklar gewonnen wird und Bakterien zerstören kann. Es kommt natürlich in vielen Organismen vor (z.B. in Tränenflüssigkeit). In der Lebensmittelindustrie kann es Käse oder Wein vor bestimmten Bakterien schützen.
E 1200 Polydextrose Füllstoff (FÜ) Polydextrose ist ein synthetisch hergestellter Ballaststoff, der als Füllstoff oder Stabilisator in kalorienreduzierten Lebensmitteln dient. Er kann das Volumen erhöhen und den Ballaststoffgehalt steigern. In größeren Mengen kann Polydextrose abführend wirken.
E 1201 Polyvinylpyrrolidon (PVP) Stabilisator (ST) PVP ist ein synthetisches Polymer, das in Lebensmitteln als Stabilisator, Klärungsmittel (z.B. bei Wein) oder Trägerstoff eingesetzt werden kann. Es ist auch in der Pharmazie weit verbreitet. Bei normaler Dosierung gilt es als sicher.
E 1202 Polyvinylpolypyrrolidon (PVPP) Stabilisator (ST) PVPP ist eine unlösliche Form von PVP und wird insbesondere als Klärungsmittel in Bier und Wein verwendet. Es bindet Trüb- und Gerbstoffe und wird anschließend wieder entfernt. Da im Endprodukt keine nennenswerten Mengen verbleiben, ist es unbedenklich.
E 1203 Polyvinylalkohol (PVA) Überzugsmittel (Ü) PVA ist ein wasserlösliches Polymer, das in Lebensmitteln als Überzug eingesetzt werden kann, z.B. für Tabletten oder Dragees. Es bildet einen stabilen, essbaren Film. Gesundheitsbedenken bestehen in den zugelassenen Mengen nicht.
E 1204 Pullulan Überzugsmittel (Ü), Verdickungsmittel (V) Pullulan wird aus Stärke durch Fermentation mit dem Pilz Aureobasidium pullulans gewonnen. Es bildet essbare, transparente Folien und wird manchmal für Kapseln oder Dragees verwendet. Pullulan ist in normalen Mengen gut verträglich.
E 1205 Basisches Methacrylat-Copolymer Überzugsmittel (Ü) Dieses synthetische Polymer wird meist in pharmazeutischen Anwendungen für magensaftresistente Überzüge genutzt. In Lebensmitteln ist es seltener anzutreffen, kann aber als Überzugsmittel in Nahrungsergänzungsmitteln vorkommen. Bei sachgemäßer Verwendung gilt es als sicher.
E 1206 Neutrales Methacrylat-Copolymer Überzugsmittel (Ü) Ähnlich wie E 1205 dient dieses Polymer pharmazeutischen und gelegentlich auch Lebensmittelzwecken, um glatte oder säureresistente Überzüge zu erzielen. Die Aufnahme über Lebensmittel ist in der Regel minimal. Auch hier sind keine akuten Gesundheitsrisiken bekannt.
E 1207 Anionisches Methacrylat-Copolymer Überzugsmittel (Ü) Dieses Polymer hat eine negative Ladung und wird oft für magensaftresistente Formulierungen im Pharmabereich eingesetzt. In Lebensmitteln ist es eher selten, könnte aber bei bestimmten Nahrungsergänzungsmitteln Anwendung finden. Gesundheitliche Bedenken bestehen nicht bei zugelassener Verwendung.
E 1208 Polyvinylpyrrolidon-Vinylacetat-Copolymer Überzugsmittel (Ü) Diese Copolymere vereinen die Eigenschaften von PVP und Polyvinylacetat und bilden stabile Überzüge. Man findet sie in Dragee-Überzügen oder Filmen, die Aromen einschließen können. Ihre Sicherheit ist bei Einhaltung der zugelassenen Mengen gegeben.
E 1209 Polyvinyl alcohol-polyethylene glycol-graft-copolymer Überzugsmittel (Ü) Ein Copolymer aus Polyvinylalkohol (PVA) und Polyethylenglycol (PEG) mit besonderen Filmeigenschaften. Es wird in Nahrungsergänzungsmitteln oder Süßwaren verwendet, um eine einheitliche, glatte Oberfläche zu schaffen. In zugelassenen Mengen besteht kein gesundheitliches Risiko.
E 1404 Oxidierte Stärke Modifizierte Stärke (MS), Verdickungsmittel (V) Oxidierte Stärke entsteht durch chemische Oxidation natürlicher Stärke, was ihre Eigenschaften wie Gelierfähigkeit und Stabilität verändert. Sie wird in Soßen, Suppen und Puddings eingesetzt. Bei der Verdauung wird sie zu Glukose abgebaut und gilt als unbedenklich.
E 1410, E 1412 – E 1414, E 1420, E 1422, E 1440, E 1442, E 1450 – E 1452 Chemisch modifizierte Stärken Modifizierte Stärke (MS), Verdickungsmittel (V) Diese umschließen viele verschiedene Arten von Stärke, die chemisch behandelt wurden (z.B. Veresterung, Hydroxypropylierung), um besondere Eigenschaften zu erzielen. Sie dienen als Verdickungs- und Bindemittel in Saucen, Desserts und Fertiggerichten. In zulässigen Mengen gelten sie als sicher und werden ähnlich wie natürliche Stärke verdaut.
E 1505 Triethylcitrat Trennmittel (TM) Triethylcitrat ist ein Ester der Citronensäure und des Ethanol. Es wird als Lösungsvermittler, Trenn- oder Schaumminderungsmittel in der Lebensmittelindustrie eingesetzt. In den erlaubten Mengen gilt es als sicher.
E 1517 Glycerindiacetat Trennmittel (TM) Glycerindiacetat (Glycerindiacetin) ist ein Diacetat des Glycerins und kann als Feuchthaltemittel und Trennmittel dienen. Es findet sich in Backwaren, Süßwaren oder Kaugummi. In üblichen Mengen ist es unbedenklich.
E 1518 Glycerintriacetat Trennmittel (TM) Auch bekannt als Triacetin, wird es ebenfalls aus Glycerin hergestellt und in Kaugummi, Süßwaren oder Aromen verwendet. Es verhindert das Austrocknen und Verkleben. In der EU ist seine Verwendung für verschiedene Lebensmittel zugelassen.
E 1519 Benzylalkohol Trennmittel (TM) Benzylalkohol wird manchmal als Lösungsmittel für Aromen oder Farbstoffe verwendet. Er kommt auch natürlich in bestimmten Früchten vor (z.B. Aprikosen). In größeren Mengen kann er reizend wirken, weshalb Höchstmengen festgelegt sind.
E 1520 1,2-Propandiol (Propylenglycol) Trennmittel (TM) Propylenglycol findet Anwendung als Feuchthaltemittel und Lösungsvermittler in Aromen oder Lebensmittelfarben. In typischen Dosierungen gilt es als sicher, kann aber in sehr hohen Mengen zu Unverträglichkeiten führen. Es ist nicht zu verwechseln mit dem giftigen Ethylenglycol.
E 1521 Polyethylenglycol (PEG) Überzugsmittel (Ü) PEG wird als Träger- und Überzugsmittel in Nahrungsergänzungsmitteln oder Pharmazeutika genutzt. Es stabilisiert und schützt die Produkte vor Feuchtigkeit und Sauerstoff. Bei üblichem Verzehr gilt es als unbedenklich.

Hinweis: Diese Übersicht zeigt alle in deiner Anfrage erwähnten E-Nummern bis E 1521 samt kurzer Erläuterung. Manche Stoffe sind in bestimmten Ländern zugelassen, in anderen jedoch beschränkt oder verboten. Daher sollte man stets die jeweils geltende Gesetzgebung beachten.